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   BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19   

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BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19 (https://dejure.org/2020,53439)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - 3 ZB 7/19 (https://dejure.org/2020,53439)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 3 ZB 7/19 (https://dejure.org/2020,53439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen des Versuchs einen Braunkohlebagger auf dem Geländes des Tagebaus zu besetzen; Durchführung der Befragung der Klägerin durch das Gericht ohne Anwesenheit des Prozessbevollmächtigten; Anwendung ...

  • rewis.io

    Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung in Nordrhein-Westfalen: Gerichtliche Hinweispflicht auf Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten an der Anhörung des Betroffenen; Anwendbarkeit der polizeirechtlichen Ermächtigungsgrundlagen; Verfassungsmäßigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen des Versuchs einen Braunkohlebagger auf dem Geländes des Tagebaus zu besetzen; Durchführung der Befragung der Klägerin durch das Gericht ohne Anwesenheit des Prozessbevollmächtigten; Anwendung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im 1. Buch enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; ferner Prütting/Helms/Drews, FamFG, 5. Aufl., § 429 Rn. 1; BeckOK PolG NRW/Basteck, 16. Edition, § 36 Rn. 47).

    Einzig für den Fall der Hauptsacheerledigung nach Erlass der Beschwerdeentscheidung gilt, dass neben diesem Erkenntnis die Rechtmäßigkeit der Gewahrsamsanordnung selbst Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sein kann (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Vertretung eines Betroffenen durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl zur Wahrung

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Gegebenenfalls muss das Gericht unter Anordnung einer kurzen Haft im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen neuen Anhörungstermin anberaumen (BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7 f.).

    Vereitelt es durch seine Verfahrensgestaltung die Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, soll dies ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft führen und es dabei nicht darauf ankommen, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7; vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9).

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    aa) Der Grundsatz des fairen Verfahrens gewährleistet einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9 mwN; vgl. zur Freiheitsentziehung nach § 163c StPO LR/Erb, StPO, 27. Aufl., § 163c Rn. 15).

    Vereitelt es durch seine Verfahrensgestaltung die Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, soll dies ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft führen und es dabei nicht darauf ankommen, ob die Anordnung der Haft auf diesem Fehler beruht (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7; vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Dies gilt auch bei Heranziehung eines besonders strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstabs, was bei präventiven Freiheitsbeschränkungen, die nicht dem Schuldausgleich dienen, regelmäßig veranlasst ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326, 372 f.; BVerfG, Beschluss vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12 u.a., NVwZ 2016, 1079 Rn. 25).
  • BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 1833/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Dies gilt auch bei Heranziehung eines besonders strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstabs, was bei präventiven Freiheitsbeschränkungen, die nicht dem Schuldausgleich dienen, regelmäßig veranlasst ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326, 372 f.; BVerfG, Beschluss vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12 u.a., NVwZ 2016, 1079 Rn. 25).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Ein konkretes Normenkontrollverfahren ist nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 28; vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Hiervon umfasst sind auch die Fälle, in denen sich die Freiheitsentziehung durch Zeitablauf erledigt hat und der Betroffene nach § 62 FamFG das Ziel verfolgt, die bewirkte Verletzung des Freiheitsgrundrechts festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, juris Rn. 9; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, juris Rn. 5; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Die Abgrenzung zwischen beiden Zielrichtungen erfolgt nach dem Schwerpunkt der Maßnahme, wobei der behördlich mit der Maßnahme verbundene Zweck Berücksichtigung findet (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03, NVwZ-RR 2005, 540, 541; MüKoStPO/Kölbel, § 163b Rn. 3).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Einzig für den Fall der Hauptsacheerledigung nach Erlass der Beschwerdeentscheidung gilt, dass neben diesem Erkenntnis die Rechtmäßigkeit der Gewahrsamsanordnung selbst Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sein kann (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 05.09.2019 - StB 22/19

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen zur Kostentragungspflicht von

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19
    Ein konkretes Normenkontrollverfahren ist nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 28; vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 19/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Betroffenen in die

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2011 - 3 Wx 188/11
  • BGH, 08.02.2022 - 3 ZB 4/21

    Polizeilicher Unterbringungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen gegen einen

    Ob die amtsgerichtliche Anordnung des Gewahrsams zu Recht ergangen ist, ist dabei - anders als im Fall der Erledigung nach Erlass der Beschwerdeentscheidung - lediglich inzident zu untersuchen (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 7/19, NStZ-RR 2021, 226, 227 mwN).
  • BGH, 13.11.2023 - 3 ZB 2/22

    Zulässigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen durch die Polizei;

    Die Entscheidung des Landgerichts, die allein Prüfungsgegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - III ZB 4/21, juris Rn. 9; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 8; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 17 mwN; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 7/19, NStZ-RR 2021, 226, 227 mwN), lässt keinen Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 17.05.2023 - 3 ZA 1/21

    Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Damit ist wegen des fragmentarischen Charakters der Regelungen im 7. Buch des FamFG, die ihrerseits eine Geltung des Allgemeinen Teils des FamFG (1. Buch) voraussetzen, zugleich implizit auch die entsprechende Geltung der Vorschriften des 1. Buches des FamFG angeordnet worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - III ZB 2/20, NStZ-RR 2022, 23; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 9; vom 4. Mai 2021 - III ZB 1/21, juris Rn. 9 mwN; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 7/19, NStZ-RR 2021, 226, 227; vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20   

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https://dejure.org/2021,16142
BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,16142)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - 3 ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,16142)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - 3 ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,16142)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 10 Abs. 4 Satz 1 FamFG, §§ ... 76 ff. FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 70 FamFG, § 71 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 3 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 ZPO, § 303 StGB, § 34 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Polizeigewahrsam in Hessen: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die die Anordnung des Gewahrsams bestätigende Beschwerdeentscheidung

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20
    Denn ein Beteiligter, der Rechtsmittel einlegen will, die Kosten der Verfahrensführung aber nicht oder nur in Raten aufbringen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er - wie hier - rechtzeitig bis Ablauf der Rechtsmittelfrist einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871; vom 18. November 2009 - XII ZB 79/09, FamRZ 2010, 283).
  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 478/15

    Unterbringungssache: Erfordernis der Anhörung des Betroffenen bei Verlängerung

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20
    Weder aus dem Akteninhalt noch dem Beschwerdevorbringen hatten sich neue entscheidungserhebliche Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte gegenüber dem in den Akten dokumentierten Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung des Betroffenen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15, NJW-RR 2016, 578 Rn. 10).
  • BGH, 08.09.2016 - StB 26/16

    Keine Statthaftigkeit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20
    Die vorliegend auf § 32 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) gestützte Maßnahme unterfällt auch dem Anwendungsbereich des § 70 FamFG, denn § 33 Abs. 2 Satz 2 HSOG verweist für gerichtliche Entscheidungen gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkung auf die entsprechende Anwendung des FamFG, weshalb alle Vorschriften des 7. Buches des FamFG einschließlich derjenigen über die Rechtsbeschwerde zur Anwendung kommen (vgl. für die inhaltsgleiche Vorschrift des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 8 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 79/09

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostehilfe als Einlegung der Berufung; Darlegung

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20
    Denn ein Beteiligter, der Rechtsmittel einlegen will, die Kosten der Verfahrensführung aber nicht oder nur in Raten aufbringen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er - wie hier - rechtzeitig bis Ablauf der Rechtsmittelfrist einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871; vom 18. November 2009 - XII ZB 79/09, FamRZ 2010, 283).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2011 - 3 Wx 188/11
    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20
    Die vorliegend auf § 32 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) gestützte Maßnahme unterfällt auch dem Anwendungsbereich des § 70 FamFG, denn § 33 Abs. 2 Satz 2 HSOG verweist für gerichtliche Entscheidungen gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkung auf die entsprechende Anwendung des FamFG, weshalb alle Vorschriften des 7. Buches des FamFG einschließlich derjenigen über die Rechtsbeschwerde zur Anwendung kommen (vgl. für die inhaltsgleiche Vorschrift des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 8 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).
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